✓ Gesetzlicher Förderanspruch nach § 82 SGB III

Staatlich geförderte KI-Weiterbildung für Ihre Mitarbeitenden

Machen Sie Ihr Team fit für Künstliche Intelligenz – praxisnah und im Arbeitsalltag anwendbar. Je nach Betriebsgröße bis zu 100 % gefördert, umgesetzt mit einem AZAV-zertifizierten Bildungspartner.

Mannheim · Rhein-Neckar-Region · DSGVO-konform
Was wir für Sie tun

KI-Kompetenz, die im Betrieb ankommt

Wir vermitteln Ihren Mitarbeitenden anwendbares KI-Wissen – und übernehmen die komplette Förderabwicklung für Sie.

Praxisnahe KI-Weiterbildung

Ihre Teams lernen, KI-Werkzeuge sicher im Tagesgeschäft einzusetzen – von Dokumentation über Kommunikation bis zur Prozessautomatisierung.

Volle Förderabwicklung

Wir prüfen Ihren Anspruch, stellen den Antrag bei der Agentur für Arbeit und begleiten Sie bis zur Bewilligung. Ihr Aufwand bleibt minimal.

Ein fester Ansprechpartner

Vom Erstgespräch bis zum Abschluss betreut Sie durchgehend eine Person – kein Weiterreichen, klare Zuständigkeit.

§ 82 SGB IIIGesetzlicher Förderanspruch, kein befristetes Programm
AZAV-zertifiziertDurchführung durch anerkannten Bildungspartner
DSGVO-konformDatenschutz nach deutschem und EU-Recht
Rhein-NeckarRegional verankert in Mannheim, aktiv bundesweit
Warum jetzt

Der Fachkräftemangel trifft Ihren Betrieb – KI-Kompetenz federt ihn ab

Weniger Zeit

Mehr Arbeit, gleiche Belegschaft

KI übernimmt Routine – Ihre Fachkräfte gewinnen Zeit für das, was zählt.

Bindung

Mitarbeitende halten

Weiterbildung ist ein starkes Signal der Wertschätzung und senkt die Fluktuation.

Vorsprung

Wettbewerbsfähig bleiben

Wer KI früh sinnvoll einsetzt, arbeitet effizienter als der Wettbewerb.

Ihre Förderhöhe

So viel übernimmt die Agentur für Arbeit

Die Förderung nach § 82 SGB III richtet sich nach Ihrer Betriebsgröße. Angaben als Höchstsätze – Ihre genaue Höhe prüfen wir im Gespräch.

BetriebsgrößeLehrgangskostenZuschuss zum Arbeitsentgelt
unter 50 Beschäftigtebis zu 100 %bis zu 75 %
50 bis 499 Beschäftigtebis zu 50 % (mit Tarifvertrag/Betriebsvereinbarung bis 55 %)bis zu 50 %
ab 500 Beschäftigtebis zu 25 % (mit Tarifvertrag/Betriebsvereinbarung bis 30 %)bis zu 25 %
Ab 45 Jahre oder Schwerbehinderung

Für diese Mitarbeitenden sind bis zu 100 % der Lehrgangskosten möglich – auch bei 50 bis 499 Beschäftigten.

Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung

Besteht eine entsprechende Regelung zur Weiterbildung, erhöht sich der Zuschuss zu den Lehrgangskosten um 5 Prozentpunkte.

Voraussetzungen u. a.: mehr als 120 Unterrichtsstunden, AZAV-zertifizierter Träger, Antrag vor Kursbeginn. Die genauen Fördersätze und Voraussetzungen klären wir individuell mit Ihnen und der Agentur für Arbeit.

In 4 Schritten

So einfach läuft es ab

1

Förder-Check

Kurzes Gespräch: Wir prüfen unverbindlich, ob und in welcher Höhe Sie förderberechtigt sind.

2

Planung

Wir stimmen Inhalte, Teilnehmende und Termine passend zu Ihrem Betrieb ab.

3

Antrag

Wir übernehmen den Förderantrag bei der Agentur für Arbeit – vor Kursbeginn.

4

Weiterbildung

Ihre Mitarbeitenden werden geschult. Sie profitieren sofort von neuem KI-Wissen.

Für Ihre Branche

Erprobt im Mittelstand

Logistik & Spedition

Bauwesen & Handwerk

Industrie & Maschinenbau

Pflege & Gesundheit

Kostenlos & unverbindlich

Ihr Förder-Check

Senden Sie uns Ihre Eckdaten – wir melden uns mit einer ersten Einschätzung zu Ihrer Förderhöhe. Kein Risiko, keine Verpflichtung.

Lieber direkt sprechen?
Telefon: +49 173 5129753
E-Mail: info@caliskan-ki-systeme.de
→ Termin online buchen

Mit dem Absenden stimmen Sie der Verarbeitung Ihrer Daten gemäß Datenschutzerklärung zu.

✓ Vielen Dank! Ihre Anfrage ist eingegangen. Wir melden uns zeitnah bei Ihnen.
Gökhan Caliskan
Ihr Ansprechpartner

Gökhan Caliskan

Gründer & Berater · Caliskan Digitalisierung und KI Systeme

„Ich begleite Sie persönlich von der ersten Frage bis zur bewilligten Förderung – klar, ehrlich und ohne Fachchinesisch."

Häufige Fragen

Gut zu wissen

Je nach Betriebsgröße übernimmt die Agentur für Arbeit bis zu 100 % der Lehrgangskosten plus einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt. Ihren konkreten Eigenanteil ermitteln wir im kostenlosen Förder-Check.

Nein. Die Förderung beruht auf § 82 SGB III (Qualifizierungschancengesetz) – einem gesetzlichen Anspruch, kein zeitlich begrenztes Programm.

Gering. Wir übernehmen den Förderantrag und die Abwicklung. Sie benennen die Teilnehmenden und stimmen mit uns die Termine ab.

Unter anderem: mehr als 120 Unterrichtsstunden, Durchführung durch einen AZAV-zertifizierten Träger und Antragstellung vor Kursbeginn. Die Details prüfen wir gemeinsam.

Für den Mittelstand quer durch die Branchen – besonders Logistik, Bauwesen/Handwerk, Industrie/Maschinenbau und Pflege/Gesundheit.